Eintrag vom 15. Februar 2013
Ich finde es doch immer wieder spannend zu sehen, dass meine Einträge in diesem Logbuch
auch von anderen Leuten gelesen werden, ohne dass ich eine großartige Reputation in
entsprechenden Kreisen oder hohe Hits bei Suchmaschinen erziele. Einige davon schreiben mir
auch Emails zu meinen Einträgen. Zu meinem letzten "Rückblick" gab es
gleich ein paar Dutzend Rückmeldungen - dafür erstmal ein Dankeschön an dieser
Stelle.
Der überwiegende Tenor der letzten Mails konzentrierte sich auf den Punkt, ob ich das
ganze nicht ein wenig zu ernst nehmen würde, ob ich hier nicht selbst
Verschwörungstheorien verbreiten oder Panik schüren wolle. Ich werde deshalb diesen
(und vielleicht auch den nächsten) Eintrag darauf verwenden, hier ein wenig tiefer in
die Materie einzusteigen. Für Rückmeldungen bin ich hierbei selbstverständlich
auch weiterhin sehr dankbar.
Ich habe auf den "10-Punkte-Plan" aus Naomi Wolfs Buch "Wie zerstört man eine Demokratie" verwiesen und angemerkt, dass wir heute bereits einige dieser Punkte (zumindest teilweise) umgesetzt haben. Der Vollständigkeit halber will ich die Punkte nochmals kurz aufführen:
Die Umsetzung dieser Punkte muß nach Naomi Wolf weder linear noch in einer zeitlich definierten Reihenfolge verlaufen. Das nach diesem Muster u.a. die Machtergreifung Hitlers und die Etablierung des nationalsozialistischen
Regimes erfolgte, wird in ihrem Buch anschaulich nachvollzogen.
Wie weit sind wir aber nun in Deutschland (bzw. in der heutigen Europäischen Union) mit der Umsetzung
dieser zehn Schritte bereits gekommen? Ich möchte dies - aus meiner persönlichen Sicht - im einzelnen
beleuchten.
1. Verkünden einer Bedrohungslage
Seit dem 11. September 2001 befindet sich - per Definition - die gesamte freie, westliche Welt im Krieg gegen
den internationalen Terrorismus. So detailiert das neue Feindbild umrissen ist, so unscharf sind seine möglichen
nächsten Schritte: Bombenanschläge, Entführungen, Flugzeugabstürze, Anschläge auf
Versorgungseinrichtungen bis hin zur Verwendung chemischer oder atomarer Mittel - die Liste ist endlos. Hinzu kommt,
das die potentiellen Täter bereits unter uns leben könnten - Schläfer, die in Terrorcamps ausgebildet
wurden und nur auf das Zeichen zum Angriff warten. Und so leben wir seit nunmehr 12 Jahren in einer stetig wachsenden,
"abstrakten Gefährungslage", an die uns unsere Sicherheitsminister immer wieder gerne erinnern.
Gemäß Naomi Wolf erfüllt die Etablierung einer solchen Bedrohungslage mehrere Ziele. Zum einen sind
in Angst lebende Menschen leichter beeinflussbar - sie werden einer Einschränkung der persönlichen Freiheit
eher zustimmen, wenn es als eine Maßnahme zu ihrem eigenen Schutz dargestellt wird. Ein Klima der Angst und
des Mißtrauens beschäftigt sie und lenkt sie somit von anderen, politischen Ereignissen und Entscheidungen
ab. Die Menschen sind weiterhin eher geneigt, einer Verfolgung und Bestrafung dieser "Terroristen"
zuzustimmen, auch wenn hierbei rechtsstaatliche Prinzipien verletzt oder unverhältnismäßige Mittel,
wie z.B. Folter oder Gewalt, angewendet werden.
Das Muster, eine Bedrohungslage zu inszenieren, finden wir in vielen Diktaturen der Vergangenheit und Gegenwart. Für
Deutschland (ebenso wie die USA) hat die Aufrüstung gegen einen Feind jedoch auch wirtschaftliche Vorteile.
Als einer der Global Player auf dem Rüstungsmarkt können sich Unternehmen, die sich auf die Entwicklung
und Produktion
militärischer Gerätschaften oder
überwachungstechnischer Hilfsmittel seit einigen
Jahren über glänzende Geschäfte freuen. Diese Unternehmen werden über ihre Lobbyisten somit
die Bestrebungen, einen Krieg gegen den Terrorismus zu führen, zu unterstützen wissen, weswegen die
Forschung in diesen Bereichen auch entsprechend
gefördert wird.
Ein weiterer Vorteil des Anti-Terror-Kriegs ist, das er gegen einen unsichtbaren Feind geführt wird. Da dieser
Feind weder ein umrissenes Staatsgebiet hat noch als eine strukturierte Organisation agiert, kann er jedoch niemals
vollständig besiegt werden! Somit kann diese Bedrohungslage unbeschränkt aufrecht erhalten werden, und
mit ihr zusammen alle zum "Schutz" der Bevölkerung erlassenen Beschränkungen persönlicher
Freiheiten und rechtsstaatlicher Prinzipien! Zwar werden die einschränkenden Gesetze hin und wieder einer
"Evaluierung" unterzogen, doch wird diese niemals zu dem Schluss kommen, dass die Beschränkungen
rückgängig gemacht werden können - im Gegenteil, sie müssen eher noch erweitert werden, um
auch für potentielle Anschläge der Terroristen in der Zukunft gewappnet zu sein! Eine Situation, wie sie
in dem - damals als Utopie verschrieenen - Werk
1984 von Geroge Orwell schon 1948
beschrieben wurde, ist bereits eingetreten.
Wir haben diesen ersten Punkt zur Abschaffung der Demokratie somit erfolgreich - und meiner Meinung nach bereits so gut wie
vollständig - umgesetzt. Die Büchse der Pandora ist geöffent worden. Um sie wieder zu schließen
bedarf es einer gewaltigen Anstrengung, verbunden mit der Erkenntnis der Bevölkerung, dass die skizzierte
Bedrohungslage (zumindest in dem beschriebenen Ausmaß) nicht existiert bzw. erst durch unser eigenes Verhalten
geschaffen wird. Den Menschen zu vermitteln, dass man mit Krieg keinen Frieden herbeiführen kann, wird jedoch
eine Menge Zeit und Überzeugungskraft in Anspruch nehmen - was denjehnigen in die Hände spielt, die
gegenwärtig dabei sind, unsere Demokratie nachhaltig zu (zer-)stören.
2. Einrichten von Geheim- und Foltergefängnissen
In Deutschland bzw. in der EU sind noch keine Hinweise aufgetaucht, dass wir eigene Geheimgefängnisse errichtet
haben. Bis es soweit ist, steht uns jedoch Guantanamo Bay unserer amerikanischen "Verbündeten" zur
Verfügung. Deutsche Staatsangehörige, die dort interniert werden, können auf keine Unterstützung
durch unsere Regierung hoffen, wie die Schicksale von
Murat Kurnaz oder
Khaled Al-Masri beweisen. Zwischenlandungen
von CIA-Flügen auf Bundesgebiet, die "Terrorverdächtige" nach Guantanamo Bay bringen, werden
wohlwollend "geduldet".
Doch die Einrichtung von Geheimgefängnissen hat - neben der Internierung von Verdächtigen - noch einen
anderen, wichtigen Hintergrund: solche Einrichtungen schüren Ängste. Sie sollen der Bevölkerung
das Gefühl vermitteln, selbst dort landen zu können, wenn sie sich terroristischer Umtriebe verdächtig
machen. In der Tat nimmt die US-Regierung seit dem PATRIOT ACT für
sich in Anspruch, weltweit verdächtige Personen zu kidnappen und zu internieren. Das Bewusstsein, dort ohne
Hilfe und Unterstützung gequält und eingesperrt zu werden, veranlasst die Menschen, vorsichtiger zu sein,
bestimmte Themen nicht mehr zu diskutieren und keine Kritik an der Handlungsweise der Mächtigen zu üben.
Ich kenne selbst einige Leute, die über bestimmte Dinge nicht mehr reden "wollen" oder dies nur noch
hinter vorgehaltener Hand tun. Somit würde ich behaupten, dass dieser zweite Punkt der oben stehenden Liste
- auch ohne bekanntgewordene, eigene Baumaßnahmen - bereits weitgehend umgesetzt worden ist.
3. Etablieren (staatlich legitimierter) Gewaltausübung ohne strafrechtliche Verfolgung
In ihrem Buch bezieht sich Naomi Wolf auf offen auftretende, paramilitärische Verbände, welche Gewalt
ausüben. Unter Hitler war dies die SA, Naomi Wolf zieht zum Vergleich in der heutigen Zeit die externen
"Dienstleister" wie z.B. Blackwater in den USA heran. In Deutschland gibt es keine deartigen Organisationen.
Dennoch wird vermehrt (körperliche) Gewalt gegen Zivilisten ausgeübt, und zwar durch die Polizeibehörden
selbst. Dieses Phänomen wird erst seit kurzem in den Medien behandelt, wo derartige Ereignisse gerne als
"Einzelfälle" heruntergespielt werden. Es liegen in der Literatur jedoch Hinweise vor, dass
Gewalt gegen Verdächtige bereits seit mehreren Jahrzehnten mehr oder weniger regelmäßig
angewendet wird.
In allen Fällen handelt es sich offiziell hierbei um "Unfälle" oder
"Notwehr". Wenn
überhaupt ein Verfahren gegen beteiligte Polizeibeamte eröffnet werden, werden diese fast schon standardmäßig
niedergeschlagen. Kommt es tatsächlich zu einer Verhandlung, kann sich der angeklagte Beamte darauf verlassen,
dass seine Kollegen zu seinen Gunsten aussagen werden. Und selbst wenn es nichts mehr zu beschönigen gibt,
fällt seine Strafe in der Regel äußerst milde aus, so dass er keine dienstrechtlichen Nachteile befürchten
muß.
Jede Anzeige gegen einen Polizeibeamten wird jedoch per se mit einer Flut von Gegenanzeigen beantwortet, meist
standardmäßig wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt", "Körperverletzung",
"Beamtenbeleidigung" oder anderer Straftatsbestände. Im Gegensatz hierzu kann sich der angeklagte
Bürger, unschuldig oder nicht, einer scharfen Gerichtsverhandlung und einem relativ hohen Strafmaß
sicher sein.
Abgesehen von solchen, "verdeckt" ausgeübten Gewalttaten schreitet die Polizei mittlerweile auch
in der Öffentlichkeit immer aggressiver zur Tat. Vor allem bei
Demonstrationen oder Großereignissen wie
Fußballspielen kam
es in jüngster Vergangenheit immer öfter zu Gewaltexzessen, die sich
ungerichtet und oftmals unprovoziert auch gegen Unbeteiligte richten. Hier agieren die Polizisten anonym im
Schutz ungekennzeichneter
Uniformen, so
dass selbst dokumentierte Fälle kaum Chancen haben, zu einer
Verhaftungen - geschweige denn einer Verurteilung - der Täter zu führen. Forderungen nach Einführung
einer Kennzeichnung der Beamten werden stets entrüstet abgelehnt.
Ich kenne Leute, die nicht mehr zu Demonstrationen gehen, aus Angst, Opfer von Polizeigewalt zu werden. Ich
selbst würde (unter anderem) aus diesem Grund keine Fußballspiele besuchen, aus Angst, als Unbeteiligter
zwischen die Fronten zu geraten. Dies ist auch das hauptsächliche Ziel eines solchen Vorgehens - die
Einschüchterung der Bevölkerung. Heutzutage läßt sich das auch ohne Fackelmärsche bewerkstelligen,
ein Aufmarsch martialisch auftretender "Kampfeinheiten" reicht vollkommen aus.
Derzeit finden sich (zum Glück) noch immer Menschen, die bereits sind für ihre Anliegen auf die Straße
zu gehen - wenn auch oftmals nicht so viele, wie ich es mir wünschen würde. Vermutlich werden wir aber
in Zukunft noch häufiger von ähnlichen Fällen hören oder lesen. Ich wage deswegen zu
behaupten, dass dieser dritte Punkt sich derzeit in der Umsetzung befindet.
4. Überwachung der Bevölkerung
Muß ich zu diesem Punkt überhaupt etwas schreiben? Die Lage ist im Grunde genommen offensichtlich: Seit
2001 (obwohl es auch zuvor einige Versuche gegeben hat) wird eine Totalerfassung und -kontrolle der Bevölkerung
vorangetrieben, vorwiegend mit der Begründung, das Volk vor Terroristen schützen zu wollen. Während
ich dies hier schreibe, greifen bundesweit verschiedene Ermittlungsbehörden - mit oder ohne gesetzliche Legitimation! -
auf
Kommunikationsdaten zu,
lesen Emails, scannen den Netzverkehr, hören
Telefonate ab, erstellen
Bewegungsprofile aus Handy- und GPS-Daten oder versuchen,
auf im Netz gespeicherte
Daten zuzugreifen oder Rechner über
Spionagesoftware zu infiltrieren. Zusätzlich erfolgt
die Kontrolle öffentlicher Bereiche durch Videoüberwachung, das automatische Scannen von
Kfz-Kennzeichen
sowie die Aufzeichnung von Demonstrationen und Veranstaltungen mit Hilfe herkömmlicher Videokameras oder
auch mit ferngesteuerten
Drohnen. Die Einrichtung
biometrischer Kontrollsysteme wird ebenfalls energisch vorangetrieben. Und was die Mitarbeiter
der Geheimdienste - abseits jeglicher öffentlicher Kontrolle - tun und lassen, darüber kann man nur
Mutmaßungen anstellen.
All diese Maßnahmen haben, neben dem Effekt der Einschüchterung der Überwachten, auch den Sinn,
Daten zu einzelnen Personen zu sammeln, die aus irgendeinem Grund Ziel einer besonderen Kontrolle geworden sind,
diese zu vernetzen und so Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Was mit den gesammelten Daten geschieht und
auf welche Weise sie genutzt werden, darüber gibt es keine zuverlässigen Informationen. Auch wenn ein
Mißbrauch kategorisch ausgeschlossen wird, ist es durchaus denkbar, das die gesammelten Daten auf die ein
oder andere Weise - mit oder ohne Wissen der Verantwortlichen - in nicht vorgesehener Weise verwendet werden.
Deutschland ist (noch) nicht mit einer flächendeckenden und umfassenden Überwachung ausgestattet, auch
wenn die aktuellen Möglichkeiten noch die künsten Träume eines Herrn Mielke übertreffen
dürften. Da eine immer stärkere Ausweitung der Überwachung durch die Innenminister sowie durch die
Europäische Union vorangetrieben wird, betrachte ich diesen Punkt aus der oben genannten Liste jedoch bereits als
weitgehend erfüllt.
5. Schikanierung aktiver Bürgergruppen oder Organisationen
Die Behinderung und Schikane aktiver Gruppierungen oder einzelner Bürger, die ihre Rechte wahrnehmen,
ist in Deutschland und in der EU in Ansätzen erkennbar. Als Beispiel bietet sich z.B. hier die Umsetzung
von Auskunftsanfragen an Behörden an, welche mit umständlichen Prozeduren bzw. hohen
Gebührenforderungen
behindert werden. Offensichtlicher sind wiederholte, gezielte Überprüfungen aufgrund
"kriminalistischer
Erfahrung" gegen einzelne Personen, sowie die "vorbeugende" Verhaftung von Aktivisten im
Vorfeld
von Demonstrationen sowie deren
Festhalten
unter unwürdigen Bedingungen.
Auch diese Maßnahme dient der Einschüchterung von Bürgerbewegungen und Aktivisten. Sie werden derzeit
nur vereinzelt durchgeführt, dann aber gezielt angewendet, wie z.B. beim G8-Gipfel. Ich würde deswegen
behaupten, dass dieser Punkt im Begriff ist, um- bzw. eingesetzt zu werden.
6. Willkürliche Festnahme oder Entlassung von Personen
Auch wenn in Deutschland von einer offensichtlich willkürlichen Verhaftung mißliebiger Personen in großem
Stil noch nicht die Rede sein kann, werfen Einzelfälle wie der von
Gustl Mollat Fragen auf. Angesichts des Umfangs an
Widersprüchen in diesem Verfahren sollte man ähnlich gelagerte Fälle in Deutschland einer genaueren
Prüfung unterziehen. Ich persönlich möchte die Möglichkeit, dass auch bei uns - derzeit noch in
geringem Umfang - unberechtigte Festnahmen erfolgen, nicht ausschließen. Allerdings sehe ich (noch) keinen
Anhaltspunkt für einen rein willkürlichen Einsatz dieser Maßnahmen - was die Sache jedoch nicht
besser macht.
7. Kontrolle der Medien und Presseorgane
Eine gezielte Kontrolle bzw. "Gleichschaltung" der Medien ist in Deutschland noch nicht gegeben. Allerdings
wird von Seiten der Politik durchaus versucht, auf die Berichterstattung zu bestimmten Themen Einfluß zu nehmen.
Dies kann durch die Zulassung von nur ausgewählten Journalisten zu Presseterminen bis hin zu direkter
Kontaktierung von Redaktionen reichen.
Über die staatlichen Fernsehsender ARD und ZDF werden bestimmte Themen in politischen
Sendungen, je nach Parteinähe, ausgeklammert oder bevorzugt gesendet. Dies geschieht teilweise in einer Art
"vorauseilender Beschränkung", da bei den Redakteuren bekannt ist, welche Themen gerade opportun sind und
welche nicht. Diese Art der "Hofberichterstattung" wirft ein schlechtes Licht auf die manchmal erstaunliche
Nähe zwischen Presse und Politik.
Falls sie es für nötig befunden haben, hatten in der jüngsten Vergangenheit sich einzelne
Politiker jedoch ohne zu zögern auch der
Staatsanwaltschaft bedient, um gegen für sie unangenehme Berichterstattungen oder Kommentare
vorzugehen. Aber auch für "private"
Blogger kann es mitunter
gefährlich werden, die Staatsanwaltschaft zu verärgern.
Insgesamt gesehen kann man in unserem Land noch von einer Einhaltung der Pressefreiheit sprechen, auch wenn wir bereits im
internationalen
Vergleich nicht mehr in den
oberen Rängen vertreten sind. Da aber durchaus einige Versuche erkennbar sind, Einfluss auf Berichterstattungen
zu nehmen, sehe ich diesen Punkt der oben genannten Liste als in der Umsetzung begriffen an.
8. Verfolgung von Kritikern oder Leitpersonen eines potentiellen Widerstands
Eine offen erkennbare Verfolgung von Kritikern findet in Deutschland nicht statt. Es sind jedoch Ansätze
der Schikanierung (vgl. Punkt 5) sowie interessengesteuerte Verurteilungen (vgl. Punkt 6) erkennbar.
9. Verfolgung von Dissidenten als Spione oder Verräter des Staates
Bislang wurde keine offene Verfolgung von Dissidenten oder Opposionsführern in Deutschland praktiziert, auch
wenn (quasi als ersten Schritt) in jüngster Zeit Kritikern oder politischen Gegnern bereits hin und wieder ein
"mangelnder Patriotismus" vorgeworfen wurde. Generell sehe ich diesen Punkt jedoch noch nicht als von der Umsetzung begriffen an.
10. Ausserkraftsetzen von rechststaatliche Prinzipien
Eine Aufweichung rechtsstaatlicher Prinzipien ist im Zusammenhang mit der Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen
sowie der Einschränkung von Grundrechten im "Kampf gegen den Terrorismus" zu beobachten. Möglichkeiten
zur Manipulation von Wahlen (z.B. durch den geforderten Einsatz unsicherer Wahlcomputer) scheinen zum jetzigen Zeitpunkt
noch unbeabsichtigt zu sein.
Es ist jedoch ein zunehmender Tenor in der Politik zu vernehmen, nach dem das Grundgesetz als eine lästige
Einschränkung bei der Umsetzung
politischer
Vorhaben angesehen wird. Insofern sehe ich hier
durchaus Interessen bzw. Bestrebungen, rechtsstaatliche Prinzipien - gleich aus welchen Gründen - abzuschaffen.
Zusammenfassend erkenne ich also durchaus ein Bedrohungspotential für unser demokratisches System, da zahlreiche Punkte zur Abschaffung bereits zumindest teilweise umgesetzt sind. Ich gehe nicht soweit, dahinter eine Verschwörung zu skizzieren, sondern vermute eher eine allgemeine "Demokratiemüdigkeit" unserer "Herrscher", wie sie leider in regelmäßigen Abständen in der Entwicklung von Regierungssystemen auftritt, unterstützt von der daraus in vielerlei Hinsicht profitierenden Wirtschaft. Nichtsdestotrotz, auch ohne Weltherrschaftspläne ändert sich nichts an der Tatsache, dass unsere freiheitliche demokratische Grundordnung mittelfristig von der Abschaffung bedroht ist.
Die Frage, die sich somit jetzt stellt, ist:
Was wollen wir dagegen tun ?
"Demokratie heißt, die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt sein."
Jeannine Luczak (Schweizer Aphoristikerin und Literaturwissenschaftlerin)