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Rechtliches & Impressum

Eintrag vom 2. September 2012

Die GEMA ist als Verwertungsgesellschaft eigendlich dazu da, die Interessen von Komponisten und Textern zu vertreten, sprich: Geld für Aufführungen von Werken ihrer Mitglieder zu kassieren und diese Einnahmen entsprechend zu verteilen. Dazu hat sich die GEMA seit ihrer Gründung quasi das Monopol als Verwertungsgesellschaft gesichert, indem sie die Beweislastumkehr eingeführt hat: Jedes Lied, jeder Künstler gilt per se so lange als durch die GEMA vertreten, bis der Beweis des Gegenteils erbracht worden ist.

Folglich stehen Konzertveranstalter, Betreiber von Bars und Diskotheken und sogar Karnevalsvereine oder Weihnachtsmärkte vor einem Problem: Entweder sie zahlen eine auf Grundlage irrwitzigster Faktoren ermittelte Pauschalabgabe an die GEMA oder sie führen penibel Buch darüber, welche Lieder von welchen Interpreten (einschließlich der Angabe der Texter und Komponisten) auf ihren Veranstaltungen gespielt wurden um nachzuweisen, dass es sich hierbei mitnichten um geschütztes Liedgut, sondern z.B. um gebührenfreie Werke der Creative Commons gehandelt hat. Das hier Ärger vorprogrammiert ist, ist offensichtlich.

Gleiches gilt, wenn Musikstücke auf CD veröffentlicht werden. Selbst wenn es sich um Projekte handelt, bei denen alle Werke der Creative Commons License angehören und für den Endnutzer kostenlos verfügbar sind, stellt sich die GEMA auf den Standpunkt, dass Gebühren fällig werden, abhängig von Stückzahl der Lieder und der geplanten Auflage. Auch wenn ausser dem sog. Glasmaster keine weiteren CDs erstellt werden, da der Inhalt zum kostenlosen Download ins Internet gestellt wird, wird eine Abgabe fällig, solange man nicht den Beweis angetreten hat, dass es sich durchgehend um gemeinfreie Werke handelt.

Kaum zu glauben, aber es gibt tatsächlich Künstler, welche nicht von der GEMA vertreten werden wollen. Doch auch da hat die GEMA vorgesorgt: Zum einen hat sie in der Vergangenheit die Schaffung einer alternativen Verwertungsgesellschaft erfolgreich torpediert, zum anderen vereinahmt sie automatisch den gesamten Umfang aller erstellten (vergangenen wie zukünftigen) Werke, sollte sich ein Künstler je dazu entschließen, der GEMA beizutreten. Nur wenn ein Künstler nicht in den Aufstellungen der GEMA enthalten ist, ist er tatsächlich "GEMA-frei".

Wenn nun aber ein Künstler partout nicht von der GEMA vertreten werden möchte? Nun, dann gilt die "GEMA-Vermutung" natürlich immer noch. Die GEMA verlangt zum Nachweis nämlich den vollständigen bürgerlichen Namen des Komponisten und Texters. Und argumentiert, sie könne ja sonst nicht nachprüfen, ob er nicht doch durch die GEMA vertreten werde.
Nun sollte man ja annehmen, dass ein Küstler, der Mitglied der GEMA ist, dieses um seiner Tantiemen Willen auch angeben würde. Die GEMA scheint aber daran nicht so richtig zu glauben. Denn selbst wenn ein Musiker seine eigenen Werke auf seiner eigenen Webseite zum Download anbietet, muss er selbst eine Abgabe an die GEMA zahlen. Die geht aber nicht an ihn - die GEMA verteilt ihre Einnahmen prozentual an die Mitglieder, je nachdem wie erfolgreich ein Lied ist. Die "Big Player" verdienen also den Löwenanteil, die kleinen Mitglieder zahlen (drauf). Das nennt man ihm Volksmund mittlerweile die "Bohlen-Steuer".
Und doch gibt es aber auch unter den Küstlern Menschen, die ihren wahren Namen nicht überall preisgeben wollen. Vielleicht auch, weil man als Musiker hin und wieder auch einmal weniger seriöse Werke veröffentlichen will, unter seinem richtigen Namen aber weiterhin als renomiert gelten möchte. Und das führt dann zu Konflikten, die vor Gericht enden.

Neben all diesem gegenwärtigen juristischen Hick-Hack waren wir beim Bezirksverband Augsburg-Land deswegen froh, dass wir jetzt endlich die Genehmigung zur Veröffentlichung unserer Creative-Commons-Musik-CD "Piratige Lieder" bekommen haben. Die darauf enthaltenen 12 Lieder sind garantiert GEMA-frei und unterstehen der Creative Commons License 3.0 BY-NC-ND, dass heißt sie können legal kopiert und weitergegeben werden, solange die Autoren genannt und keine kommerziellen Interessen verfolgt oder Derivate erstellt werden.
Wir haben diese CD zur Verbreitung des Creative-Commons-Gedankens zusammengestellt und werden sie in den kommenden Wochen an lokalen Infoständen kostenlos verteilen. Wer dass verpasst, darf sie sich aber gerne herunterladen und selber brennen.

"Die GEMA hat natürlich nichts mit der Mafia zu tun."

Prof. Dr. Thomas Hoeren