Warum verlinkt das Logbuch nicht mehr auf Zeitungsberichte oder Seiten von Zeitungsverlagen?
Da das von Zeitungs- und Presseverlagen initiierte
Leistungsschutzrecht, wenn auch
in abgeschwächter Form, beschlossen wurde, können die Verlagshäuser gegen die Übernahme oder
Verbreitung der von ihnen ins Netz gestellten Inhalte, wie z.B. Artikel, rechtlich vorgehen, sofern es sich nicht
nur um "geringfügige" Textpassagen handelt. Was unter diesen Begriff fällt, ist jedoch
nirgendwo definiert. Somit ist in Kürze, ähnlich wie bei Angaben zum Impressum, mit dem Auftritt von auf
Abmahnungen spezialisierten
Kanzleien zu rechnen, welche
Blogger und Webseitenbetreiber mit Standardschreiben überziehen und (unverhältmäßig hohe)
Kosten für von ihnen geforderte Unterlassungserklärungen in Rechnung stellen.
Ob hierbei die Verhältnismäßigkeit oder Rechtmäßigkeit der jeweiligen Forderung überhaupt
gegeben ist, muß für das jeweilige Verfahren im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Die damit
verbundenen Kosten stellen für den Blogger ein finanzielles Risiko dar, das er - entgegen der Lage der
Anwaltskanzleien oder Verlagshäuser - nicht aus der Portokasse stemmen kann. Und so wird es, um weitere
Kosten zu vermeiden, wohl in den meisten Fällen auf "schnell verdientes" Geld für die
abmahnenden Kanzleien hinauslaufen.
Außerdem befürchte ich, dass einige Verlagshäuser dieses neue
Gesetz dazu mißbrauchen
könnten, um mißliebige Kommentare zu ihren Berichterstattungen in Blogs und Foren zu unterbinden
oder - im schlimmsten Fall - "störende" Blogger zur Aufgabe ihrer Tätigkeit zu zwingen.
Ich empfinde die Art und Weise, mit welcher Doppelzüngigkeit und Heuchlerei dieses Gesetz
propagiert
und von den Verlagslobbyisten begründet worden ist, als widerlich und habe aus Protest - teilweise schon
seit längerer Zeit - keine Presseerzeugnisse mehr erworben. Nachdem dieses "Gesetz auf Bestellung"
nun verabschiedet worden ist, habe ich mich darüber hinaus dazu entschlossen, die Zeitungen bzw. Verlagsgruppen,
welche sich für das Leistungsschutzrecht ausgesprochen hatten (oder dieses zumindest stillschweigend akzeptiert hatten),
von der Verlinkung auf meinem Blog auszuschliessen.
Dies betrifft zum einen die Mitglieder vom
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
sowie die Verlagshäuser, welche die
Hamburger Erklärung mit
unterschrieben hatten.
Die Damen und Herren der Vorstandsetagen mögen nun so etwas
bedauern, von primitiven Rachegelüsten oder gar Zensur (da reden ja gerade
die richtigen...!) sprechen. Ich kann dem entgegenhalten, dass sie sich dies selbst zuzuschreiben haben, indem
sie durch ihre Gesetzesvorlage Lobbyarbeit dazu beigetragen haben, die Rechtslage im (deutschen)
Internet zu verkomplizieren und sich durch ein
Wunschgesetz voller Kaugummiparagraphen
Machtmittel gegenüber Suchmaschinen, News-Aggregatoren und Bloggern zu verschaffen.
Ich bedauere die Entwicklung, denn ich glaube dass man mir - auch kritisch gesehen - in der Vergangenheit kein
"Vergehen" durch unzulässiges Übernehmen von Artikelinhalten vorwerfen kann. Ich selbst habe
gerne Links zu entsprechenden Online-Berichten gesetzt, um meinen Lesern die eigene Recherche zu
weiteren Hintergrundinformationen zu erleichtern.
Allerdings will ich weder das Risiko einer Abmahnlawine eingehen (teilweise werden die Links zu den Artikeln von den
Verlagsseiten aus Teilabschnitten der Meldungen generiert) noch ein solch lobbygesteuertes Vorgehen zum finanziellen
Nutzen einzelner Unternehmen in irgendeiner Art und Weise unterstützen.
Ich bitte meine Leser deswegen die durch die Änderungen entstandenen "Nachteile" zu entschuldigen.
Übrigens: Alle Texte dieses Logbuchs können zur privaten Nutzung gerne geteilt, zitiert oder verlinkt
werden. Eine "feindliche" Übernahme durch Presseverlage werde ich jedoch nicht tatenlos zulassen.